Umwelt und Landschaft

Schutz des Klimas ist Schutz der Biodiversität

Die erneuerbare Energieversorgung ist eines der wesentlichen Fundamente des Klimaschutzes. Der Klimaschutz wiederum ist die Grundlage für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Biodiversität. Es braucht daher eine Abwägung der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen aus übergeordneter Sicht. Zudem muss die Raumplanung die Grundlagen schaffen, damit notwendige Energieinfrastrukturen inner- und ausserhalb der Bauzonen bewilligt werden können.

Zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie der Schweiz werden fossile Energien zunehmend durch erneuerbaren Strom ersetzt. Dazu muss die inländische Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasch und konsequent ausgebaut werden. Doch auch eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien ist nicht ohne Eingriffe in die Umwelt und die Landschaft möglich. Denn dazu braucht es Erzeugungsanlagen, Speicher und die für die Erschliessung notwendige Netzinfrastruktur, sowie die dafür geeigneten Standorte. Diese können nicht beliebig gewählt werden, sondern hängen vom jeweiligen örtlichen Energieangebot ab – Flussläufe, Windaufkommen, Anfall von Biomasse, Sonneneinstrahlung usw. 

Güterabwägung im Gesamtinteresse der Gesellschaft

Der Flächenbedarf der Energieinfrastruktur wird zunehmen – und damit  das Spannungsfeld zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen. Es ist unabdingbar, diese Konflikte zu entschärfen, damit der Umbau der Energieversorgung nicht erschwert oder gar verunmöglicht wird. Es braucht daher auf politischer Ebene eine übergeordnete Güterabwägung aus gesamtgesellschaftlicher Sicht, die berücksichtigt, dass: Erneuerbare Energien = Klimaschutz = Schutz der Biodiversität.

Erneuerbare Energien = Klimaschutz = Schutz der Biodiversität

Grundlagen in der Raumplanung schaffen

Die für die Umsetzung der Energie- und Klimastrategie und für eine sichere Energieversorgung notwendigen Bauten und Anlagen müssen inner- und ausserhalb der Bauzonen realisiert werden können. Zahlreiche dieser Infrastrukturen stehen heute jedoch in Konflikt mit den Grundsätzen der Raumplanung. Im Raumplanungsrecht müssen daher die nötigen Grundlagen geschaffen werden: Die verschiedenen Nutzungsinteressen im Bau- und Nichtbaugebiet müssen frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Zudem müssen die Bewilligungsfähigkeit der Anlagen sichergestellt und damit die Rechts- und Planungssicherheit verbessert werden.

Die Zielkonflikte mit dem Natur- und Heimatschutz sowie mit den Grundsätzen der Raumplanung müssen dringend gelöst werden, damit die Umsetzung der Energie- und Klimastrategie und die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung ermöglicht werden. Die Biodiversitätsinitiative und die Landschaftsinitiative würden die Zielkonflikte verschärfen und sind daher abzulehnen (s. Position des VSE zur Biodiversitätsinitiative/Revision NHG und zur Landschaftsinitiative/Revision RPG). 

Energieversorgung und Naturschutz gehen Hand in Hand

Der Klimawandel stellt eine der grössten Bedrohungen für die Biodiversität dar. Der Klimaschutz ist daher eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und der Biodiversität. Der Stromsektor trägt durch die Bereitstellung grosser Mengen erneuerbarer Energien wie Wasser-, Wind- und Solarenergie massgeblich zum Klimaschutz und damit auch zum Erhalt der Biodiversität bei.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht ohne Eingriffe in die Natur und Landschaft zu haben. Den goldenen Mittelweg zwischen Schutz und Nutzung der natürlichen Ressourcen zu finden, ist machbar, wie zahlreiche Beispiele belegen. In vielen Fällen ist gerade die energiewirtschaftliche Nutzung verantwortlich dafür, dass ein Schutzobjekt mit ökologischem Mehrwert entstanden ist. Pragmatische Lösungen und Kompromissbereitschaft sind bei der Güterabwägung aber nicht die Regel. Der VSE zeigt verschiedene positive und weniger positive Beispiele auf.

Wie Schutz und Nutzung (nicht) Hand in Hand gehen können
 

Multifunktionale Wasserkraft

Die Wasserkraftwerke stiften über die Energiegewinnung hinaus auch in weiteren Bereichen einen Mehrwert. Dazu gehören die Pflege und Instandhaltung von ökologisch wertvollen Gebieten oder touristischen Nutzungen, sowie die Wasserversorgung und der Schutz vor Naturgefahren wie Hochwasser oder Murgänge. Die beiden letzteren Bereiche können sich gerade im Kontext des Klimawandels als existenzielle Notwendigkeit erweisen.