Bezüglich der regulatorischen Aspekte des Netzes tangiert der Revisionsentwurf verschiedene Bereiche: die Netztarifierung, die Erhöhung der Transparenz durch die sogenannte Sunshine-Regulierung, eine Regelung über die Nutzung von Flexibilitäten sowie die Einführung einer Wahlfreiheit in Bezug auf den Messdienstleister. Abgesehen von diesen Punkten umfasst der Entwurf des Bundesrates auch Vorschläge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und zur vollständigen Strommarktöffnung.

Subsidiarität und Innovation
In seiner Ende Januar 2019 eingereichten Stellungnahme sieht der VSE grossen Korrekturbedarf an den Vorschlägen.
Grundsätzlich hat sich das Stromversorgungsgesetz bewährt. Der VSE lehnt unnötige Regulierungseingriffe ab und befürwortet subsidiäre Branchenlösungen aus der Praxis. Staatseingriffe und Anpassungen des regulatorischen Rahmens sollen nur vorgenommen werden, wenn nachweislich eine Notwendigkeit besteht. Im Interesse der Rechtssicherheit muss die Stabilität des gesetzgeberischen Rahmens beachtet werden.
Die wichtigsten Punkte (VSE-Positionen)
Netzkostenbelastung
- Stärkerer Fokus auf Leistungs- statt Arbeitstarifen
- Mehr Gestaltungsfreiraum für sachgerechte Tarifmodelle
Messwesen
- Erfahrungen aus Deutschland haben gezeigt, dass Regulierung steigende Komplexität und Kosten bringt (bei kleinem Marktvolumen)
- Die Branche lehnt eine Liberalisierung des Messwesens ab
Sunshine-Regulierung
- Erhöhung der Transparenz ist grundsätzlich zu begrüssen
- Sunshine-Regulierung muss verhältnismässig und fair sein
Flexibilitäten
- Subsidiarität statt Überregulierung bei der Nutzung von Flexibilitäten
- Keine einseitigen Regelungen zu Lasten der Verteilnetzbetreiber