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Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche

Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.

Spotlight Gebäudeparkmodell

Der saisonale Gesamtenergiebedarf des schweizerischen Gebäudebestandes wird mithilfe von stündlichen Simulationen basierend auf repräsentativen stündlichen Profilen für die thermische Energie und den Elektrizitätsbedarf berechnet.

Spotlight Basisstrom

Die Berechnung des konventionellen Basisstromverbrauchs ist die Basis für den Bedarf an Kraftwerken oder Importkapazitäten in der Schweiz. Im Spotlight «Basisstrom» werden die diesbezüglich für die «Energiezukunft 2050» zugrunde liegenden Annahmen aufgeführt.