Was bedeutet Strommarktliberalisierung?

Der Kunde kann seinen Stromlieferanten frei wählen – unabhängig von seinem Standort. Zudem wird der Netzbetrieb von Stromproduktion und -handel getrennt. Das Stromnetz bleibt als so genanntes natürliches Monopol immer dasselbe, da mehrere parallele Netzinfrastrukturen wirtschaftlich unsinnig resp. nicht machbar sind. Bei den Stromlieferanten hingegen kann und soll der Markt spielen, hier konkurrenzieren sich die verschiedenen Anbieter; eine Liberalisierung ist möglich. Eigentlich wird also nicht die ganze Stromversorgung liberalisiert, sondern nur der Energieliefermarkt. Im Gegensatz dazu wird das Netz reguliert.

 

Warum gibt es überhaupt eine Marktöffnung?

Primär treibt die weitgehende Liberalisierung des europäischen Strommarkts die Marktöffnung in der Schweiz voran. In Europa wurde seit Anfang der 1990er-Jahre der Markt in verschiedenen Ländern schrittweise geöffnet, seit Mitte 2007 ist in allen Ländern rund um die Schweiz der Strommarkt für Privathaushalte geöffnet. Die Schweiz ist durch ihre günstige geografische Lage im Herzen Europas eine wichtige Stromdrehscheibe im Netzverbund der „Union for the Coordination of Transmission of Electricity“, der UCTE. Seit 1. Juli 2009 ist die UCTE wie alle anderen europäischen Transmission System Operators (TSOs) in die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) integriert.

 

Der Verlust dieser neutralen Funktion aufgrund einer „strommässigen Isolation“ der Schweiz hätte volkswirtschaftlich gravierende negative Auswirkungen. Die Strommarktöffnung via StromVG stellt für den wechselwilligen Kunden eine wesentliche Vereinfachung gegenüber einer kartellrechtlichen Marktöffnung dar.

 

Welches ist der Nutzen der Marktöffnung?

Der Nutzen aus der Strommarktöffnung ist nicht für alle gleich: Die grossen Stromkunden haben ab Anfang 2009 freie Lieferanten- und Produktwahl. Kleinkunden und Privathaushalte erhalten primär eine transparentere Stromrechnung. Daneben profitieren sie von einer hohen Versorgungssicherheit und der Nichtdiskriminierung. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren ist die volle Marktöffnung auch für Kleinkunden und Privathaushalte vorgesehen, diese ziehen dann Nutzen aus neuen Produkten, einer kundenorientierten Stromproduktion und Serviceleistung, basierend auf dem Wettbewerb mehrerer Anbieter.

 

Die Schweizerinnen und Schweizer haben 2002 gegen eine Liberalisierung gestimmt, wieso kommt es nun trotzdem dazu?

Die Angst der Konsumentinnen und Konsumenten, die Stromversorgung könnte in einem offenen Markt gefährdet sein, war ein gewichtiger Grund für die Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG). Das Bundesgericht hat jedoch im Jahr 2003 mit einem auf dem Kartellrecht basierenden Urteil das Begehren eines Klägers auf Durchleitung gestützt und den Strommarkt rein rechtlich gesehen geöffnet.

 

Das Problem, dass der Strommarkt zwar rechtlich geöffnet war, aber für die Umsetzung die Spezialgesetzgebung fehlte, führte zu einer raschen Neuauflage eines Liberalisierungsgesetzes. Mit dem neuen StromVG wird den Ängsten und Bedürfnissen der Bevölkerung besser Rechnung getragen. Das Gesetz macht klare Vorgaben bezüglich der Versorgungssicherheit und jeder Kunde (später auch Privathaushalte) kann selbst entscheiden, ob er wie bis anhin eine Vollversorgung von seinem Lieferanten möchte oder nicht. Diese Kriterien überzeugten, das Referendum wurde nicht ergriffen.

 

Wer überwacht den Strommarkt bzw. ist Ansprechpartner bei rechtlichen Fragen?

Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und der Stromversorgungsverordnung, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie überwacht die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel.

 

Was beinhaltet das StromVG?

Das neue StromVG schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang, einen wettbewerbsorientierten Elektrizitätsmarkt und soll Versorgungssicherheit garantieren. Das heisst: Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes hat jeder Endverbraucher und Stromproduzent Recht auf Netzanschluss, und die Netzbetreiber sind verpflichtet, Dritten den Netzzugang ohne Diskriminierung zu gewähren. Zukünftig haben daher alle Strommarktteilnehmer nicht nur ein Recht auf Netznutzung, sondern auch auf Einspeisung von selbst produzierter Elektrizität ins Netz.

 

Wer ist für den Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes zuständig?

Als Übertragungsnetzbetreiberin ist swissgrid zuständig für das schweizerische Höchstspannungsnetz mit einer Länge von rund 6'700 Kilometern. Sie überwacht, führt und steuert das Gesamtsystem des 380/220 kV Übertragungsnetzes und garantiert den Zugang zu diesem Netz nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Im internationalen Verbund nimmt swissgrid Koordinations- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der UCTE (Union for the Coordination of Transmission of Electricity) wahr. Seit 1. Juli 2009 ist die UCTE wie alle anderen europäischen Transmission System Operators (TSOs) in die ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) integriert.

 

Mit der Gründung von swissgrid wurde eine zentrale Forderung der Europäischen Union erfüllt: Für die Aufnahme bilateraler Verhandlungen über ein Stromabkommen setzte die EU voraus, dass die Schweiz eine nationale Netzgesellschaft einrichtet.

 

Welches sind die Kostentreiber der Marktöffnung?

Kosten verursachen primär die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Elektrizitätsunternehmen. Diese Anforderungen gehen zum Teil sehr weit, z.B. die echte Kostentragung aller Netz- bzw. Kundenkategorien, die Einführung der neuen Kostenrechnung, die neue Netznutzung, die notwendigen Energiedaten-Managementsysteme, die Anpassung der Messeinrichtungen sowie neue Geschäftsprozesse. Aber auch der Auf- und Ausbau bei den Behörden des Bundesamtes für Energie, dem BFE, bzw. der ElCom kostet einiges.

 

Wie packt die Stromwirtschaft die Marktöffnung an?

Der VSE als Branchenverband der Elektrizitätswirtschaft ist direkt von der gegenwärtigen Gesetzgebung zur Strommarktliberalisierung betroffen. Er hat sich deswegen von Anfang an für eine geordnete Öffnung des schweizerischen Strommarkts eingesetzt. Um dieses Ziel, insbesondere auch die Gewährleistung von Rechtssicherheit im sich öffnenden Markt zu erreichen, hat er die Schaffung von klaren gesetzlichen Spielregeln nicht nur begrüsst, sondern auch daran mitgearbeitet. Insbesondere durch die Erstellung eines umfangreichen Regelwerks im Rahmen des Projekts Merkur Access II hat der Verband die Grundlagen- und Umsetzungsdokumente für die Branchenunternehmen zur Strommarktliberalisierung erarbeitet und fortlaufend darüber informiert bzw. Schulungen angeboten. Die Dokumente werden unter der Verantwortung der zuständigen VSE-Kommissionen und unter Einbezug der Verbraucher und unabhängiger Produzenten kontinuierlich dem neuesten Kenntnisstand angepasst.

 

Der Systemwechsel konnte ohne nennenswerte technische Probleme und ohne Unterbrüche per 1.1.2009 vollzogen werden.

 

Was bedeutet die Strommarktliberalisierung für die Beschäftigten in den Elektrizitätsunternehmen?

Wie alle grossen Veränderungen birgt auch die Strommarktöffnung für die Elektrizitätsunternehmen neben vielen Chancen auch Risiken. Auf der einen Seite erwartet man durch die Strommarktöffnung insbesondere im Netzbereich eine höhere Effizienz. Auf der anderen Seite sind im offenen Strommarkt viele neue Aufgaben zu erfüllen. Hier sind die Bereitschaft und die Fähigkeit sich auf die neuen Bedürfnisse auszurichten immens wichtig. Grundsätzlich wandeln sich mit der Liberalisierung viele Berufsbilder der Branche. Die Zahl der Beschäftigten dürfte aber kaum abnehmen.

 

Ist die Liberalisierung des Strommarkts mit der Liberalisierung der Telekommunikation gleich zu setzen? Welches sind die Unterschiede?

Bei der Öffnung des Telekommunikationsmarkts wurden bis auf das letzte Streckenstück („Letzte Meile“) parallele Infrastrukturen via Netz-/Kabel- und Mobiltelekommunikation aufgebaut. Dadurch konnten neue Serviceanbieter einen sehr breiten Bereich der Telekommunikationsdienste zur Verfügung stellen. Bei der Strommarktliberalisierung verhält sich das anders. Da mehrere parallele Netzinfrastrukturen volkswirtschaftlich unsinnig wären, spricht man im Netzbereich von einem natürlich gewachsenen Monopol oder auch vom regulierten Bereich. Frei wählbar ist nur der Stromlieferant. Das heisst, nur der Energieliefermarkt wird liberalisiert.

 

Wer ist die Stromwirtschaft?

Unter Stromwirtschaft werden alle Unternehmen zusammengefasst, die aktiv eine oder mehrere Rollen in der Wertschöpfungskette zur Versorgung mit Strom wahrnehmen. Es sind dies: Produktion, Übertragungsnetzbetrieb, Verteilung, Vertrieb und Handel. Zur Stromwirtschaft in der Schweiz zählen rund 1000 Unternehmen mit ca. 20’000 Beschäftigten.

 

Was bedeutet die Liberalisierung für die Strom- bzw. Volkswirtschaft?

Die Marktliberalisierung ist für die Stromwirtschaft wohl die grösste Veränderung und Herausforderung seit ihrem Bestehen. Die Branchenunternehmen entwickeln sich von „Gemeindewerken“ zu Unternehmen. Effiziente Prozess und Management lösen die bisherige Verwaltungstätigkeit ab. Die Chancen und Risiken am Markt sind neu zu beurteilen und zu positionieren. Der wettbewerbliche Strommarkt soll die richtigen Preissignale an Kunden und Investoren vermitteln, der regulierte Netzbereich soll nach regulatorisch überwachten Effizienzkriterien geführt werden. Insgesamt wird erwartet, dass die Branche dynamischer und kundenorientierter wird. Dies auch verbunden mit einem höherem volkswirtschaftlichen Nutzen. Darüber hinaus sichert die Liberalisierung den Platz der Schweiz als Stromdrehscheibe im Netzverbund der UCTE bzw. seit 1. Juli 2009 der ENTSO-E und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Nutzen (Einkünfte, Arbeitsplätze).

 

Bleibt die Stromversorgung sicher?

Die Branche hat in ihren umfangreichen Regelwerken zur Schweizer Strommarktöffnung ihr Möglichstes getan, um eine sichere Versorgung und hohe Qualität sicherzustellen. Eine sichere inländische Versorgung ist primär davon abhängig, ob zu jedem Zeitpunkt die notwendige Energie zur Verfügung gestellt werden kann. Der Bau von Grosskraftwerken (Produktionskapazität erhöhen) und Leitungen (Übertragungskapazität erhöhen) in der Schweiz würden dies ermöglichen.